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Transsexualität ist eine körperliche Störung.
Der Satz "im falschen Körper geboren" zu sein, ist wahr.
Ziel dieser Seite ist die gesellschaftliche Anerkennung von Transsexualität als körperliche Störung und der Abbau von Diskriminierung und Ausgrenzung. Das Angebot stützt sich dabei auf Untersuchungen aus den Bereichen Humangenetik und Neurowissenschaft und bezieht dabei eindeutig Stellung: Auslöser für sowohl medizinische als auch gesellschaftliche Diskriminierung ist die falsche Sichtweise, die aus transsexuellen Menschen Personen machen will, die "psychisch gestört" sind, was nach dem offiziellen Katalog der zu behandelnden Krankheiten der WHO immer noch Stand der Dinge ist. Damit werden auch im Jahr 2006 Menschen, die behaupten, dass sie "im falschen Körper" geboren worden sind (bezogen auf den Geschlechtskörper) immer noch zu Lügnern und Nicht-Existenten Wesen erklärt. Diese Sichtweise als falsch zu entlarven, Diskriminierungen aufzuzeigen und Klischees zu bekämpfen soll genauso Ziel dieser Seite sein, wie die Erfüllung folgender Aussage:
Jeder Mensch hat ein Recht zu existieren.
Hier klicken: Menschenrecht und Transsexualität - Ticker-feed
(Anmerkung: Diese Webpräsenz richtet sich an Menschen, die mit gegengeschlechtlichen körperlichen Merkmalen geboren wurden und nicht an Geschlechtswechsler)
Aktuelles:
Hier wieder einmal ein paar Kommentare, die hier ihren Platz finden dürfen. Der eine dreht sich um das Transsexuellengesetz und die Stellungnahmen der einzelnen Organisationen (u.a. Maria Sabine Augstein, die auch für den LSVD aktiv ist), der andere Kommentar berichtet über die fortschreitende Pathologisierung von Transsexualität als "psychische Störung".
Kommentar 1:
Zum "Transsexuellengesetz"
Die Stellungnahme des LSVD ist wirklich nicht hilfreich. Und Augstein hat ja bekanntlich keine Probleme damit, zusammen mit Menschenrechtsverletzern wie Pfäfflin, Kockott, Becker oder anderen zu publizieren.
Zu in einigen Stellungnahmen auftauchenden Elementen der Selbstentmündigung:
DGTI
Beratung:
Wer ist kompetent und darf so eine Beratung durchführen? Wer bezahlt diese? Und welchen Aufwand sollen Leute aus der Provinz, sagen wir mal Altmark, betreiben, um einer solchen Beratungspflicht genügen zu können?
Ärztliches Attest oder Zeugnis:
Die Bringepflicht liegt hier nun nicht mehr beim Gutachter oder Attestierer, sondern beim Antragsteller. Viel Spaß! Der gewöhnliche Hausarzt sagt: Ich kann keine Atteste ausstellen, denn ich bin doch da gar kein Fachmann und kann das nicht beurteilen. Folglich landen die Attestsuchenden bei Leuten die vorgeben, es zu können, also Typen wie Pfäfflin . Da Pfäfflin nun im Gegensatz zu vom Gericht angeforderten Gutachten nicht mehr bringepflichtig ist für eine solche medizinische Stellungnahme, kann er deren Erstellung beliebig hinauszögern und dann letztlich ganz verweigern, z.B. weil er die Sache im konkreten Fall nicht beurteilen kann. Erstklassiges Eigentor.
Geschlechtseid:
Muss den auch die übrige Bevölkerung schwören?
Es wäre mal sehr informativ, wer den Vertretern einiger Organisationen suggeriert hat, es sei politisch nicht durchsetzbar, wenn auf derartige Elemente der Selbstentmündigung verzichtet würde? Ein paar Verdächtige: Kurt Seikowski, Friedemann Pfäfflin, MS Augstein, ... Ich bitte um Rückinfo.
Die sogenannte Normalbevölkerung erwartet von uns, dass wir zu uns stehen. Mit Selbstentmündigung machen wir uns keine Freunde.
Wie nun aus der Stellungnahme der DGTI zu entnehmen ist, stammt die Idee eines sogenannten Transgendergesetzes von der DGfS. Das erklärt einiges. In diesem Gesetz, lange Zeit von der DGTI ins Netz gestellt, wird eben jenes vom Antragsteller beizubringende Attest eingeführt. Darüber hinaus sollte mir diesem Gesetz noch die Genitalverstümmelung an Kindern mit intersexuellem Genital gesetzlich abgesichert werden. Dieser Gesetzentwurf sah nämlich eine Unterlassung dieser Eingriffe an Kindern nur dann vor, wenn sie das Ziel der Herstellung geschlechtlicher Eindeutigkeit verfolgten. Damit war einer Argumentation der Weg geöffnet, dass diese Eingriffe ausdrücklich nur für diesen Fall untersagt sind, nicht aber, wenn diese Eingriffe notwendig sind, um dem Kind eine "gesunde" psychische Entwicklung zu ermöglichen.
Transgender: Es scheint den Fans des Begriffes "Transgender" auch noch nicht so richtig aufgefallen zu sein, mit welcher Begeisterung sich verfassungsfeindliche, Menschenrechtsverletzung propagierende und betreibende Organisationen wie die DGfS oder die HBIGDA auf den TransgenderZug gesetzt haben.
"Transgender" suggeriert, es handele sich um Lust und Laune und sei nichts echtes, also etwas psychisches, etwas, was sich psychisch manipulieren lässt, auf Deutsch psychiatrisch behandelbar, wegtherapierbar ist. Angeblich geht es ja um Gender, also das soziale Geschlecht, und nicht um das (psychische) Geschlecht, was man schon immer hat, unabhängig davon, wie sehr männlich oder weiblich oder dazwischen es genau verortet ist.
Man könnte provokatorisch sagen: Transgender ist, wenn man seine Existenzberechtigung einfordert und die Theorie die selbige in Frage stellt gleich mitliefert. DGfS, HBIGDA/WPATH und Co. freuen sich zu Recht.
Etwas mehr Selbstvertrauen Bitte. Und viele Grüße von einer Giftzicke
(Sabrina Schwanczar)
Link zu den Stellungnahmen: (ganz nach unten scrollen)
Hintergrund: Gerichtssache Pfäfflin
Kommentar 2:
Mit großem Interesse habe ich Ihre langen Ausführungen gelesen. Ich möchte Sie auf eine Angelegenheit hinweisen, die Ihnen vielleicht bereits bekannt ist. Michael First ist Professor an der Columbia University und zentraler Bearbeiter des DSM. Er versucht derzeit eine neue Krankheit zu erfinden, die sich Body Integrity Identity Disorder (BIID) nennt. Dabei geht es um eine angebliche Lust, sich ein Bein abzuschneiden.
In einem Artikel aus dem Jahre 2005 versucht er sowohl eine wissenschafliche Analagogie zu der angeblich existierenden Krankheit GID herzustellen. Anhand weniger Personen leiet er aber auch einen direkten Zusammenang ab. Auch in Deutschland versuchen Psychiater die neue Krankheit BIID im Zusammenspiel mit der angeblichen Krankheit GID "hoffähig" zu machen. Dabei spielt ein Professor an der Universität Lübeck (auch da gibt es eine Universität) namens Kasten eine besondere Rolle. Er ist in einem Verein im Vorstand, der sich zur Aufgabe gemacht hat, den Arbeitsbereich seiner Zunft der Psychologen zu erweitern. Nun versucht er unter dem Deckmantel BIID sei so wie GID die Diskriminierung von Transsexuellen mit der neuen angeblichen Erkrankung BIID wieder neu aufleben zu lassen.
Ich möchte Sie außerdem darauf hinweisen, dass für den Fall, dass die WHO Transsexualität aus den ICD 11 streicht, sie mit BIID wieder drinstehen wird. Ich würde mich freuen, wenn Sie die Entwicklungen, die u.a. von Blanchard vorangetrieben werden, im Auge behalten würden.
(Alexander Weman)
Also bisher soll das nach Ansicht der "Experten" also noch so aussehen: Wenn ein Mädchen (welches transsexuell ist) sagt "Ich bin ein Mädchen" soll es ein Junge mit einer "Geschlechtsidentitätsstörung" sein, da dieses Mädchen mit einem Penis geboren wurde. Dieses Mädchen soll also ein Junge sein, der sich wünscht, dass sein Penis amputiert wird (Analogie zu BIID)? Es wird immer unglaublicher. Kann diesen Schwachsinn endlich mal jemand aufhalten?
Ich erinnere noch einmal daran (es passt ja nun ganz gut), dass seit 2006 die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung zu einem konstruktiven Dialog eingeladen wurde, um Wege zu finden, die medizinische Situation transsexueller Menschen zu verbessern (Siehe im Ticker ganz oben). Forderungen nach vollständiger Anerkennung der Geschlechtsidentität, die der Verein Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V. vor Monaten erneut so an die DGfS gerichtet hatte blieben bislang unbeantwortet. Wann erkennt ihr, liebe "Experten" eigentlich, dass es ein Menschenrechtsverbrechen ist, wenn man einem Menschen seine geschlechtliche Existenz aberkennt? Nie?
Link: Anschreiben an DGfS des Vereins ATME e.V. vom 1. März 2009
Link: Gedanken zu Ideologien
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 1
[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 2
[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Transsexualität ist eine Geschlechtskörperstörung, eine Abweichung des Geschlechtskörpers vom angeborenen Geschlecht (und damit wie jede andere körperliche Störung anzusehen).
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