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Transsexualität ist eine körperliche Störung.

Der Satz "im falschen Körper geboren" zu sein, ist wahr.

Ziel dieser Seite ist die gesellschaftliche Anerkennung von Transsexualität als körperliche Störung und der Abbau von Diskriminierung und Ausgrenzung. Das Angebot stützt sich dabei auf Untersuchungen aus den Bereichen Humangenetik und Neurowissenschaft und bezieht dabei eindeutig Stellung: Auslöser für sowohl medizinische als auch gesellschaftliche Diskriminierung ist die falsche Sichtweise, die aus transsexuellen Menschen Personen machen will, die "psychisch gestört" sind, was nach dem offiziellen Katalog der zu behandelnden Krankheiten der WHO immer noch Stand der Dinge ist. Damit werden auch im Jahr 2006 Menschen, die behaupten, dass sie "im falschen Körper" geboren worden sind (bezogen auf den Geschlechtskörper) immer noch zu Lügnern und Nicht-Existenten Wesen erklärt. Diese Sichtweise als falsch zu entlarven, Diskriminierungen aufzuzeigen und Klischees zu bekämpfen soll genauso Ziel dieser Seite sein, wie die Erfüllung folgender Aussage:

Jeder Mensch hat ein Recht zu existieren.

Der Link zum Text-Ticker (aktueller Prozess der rechtlichen Anerkennung) befindet sich: hier .

(Anmerkung: Diese Webpräsenz richtet sich an Menschen, die mit gegengeschlechtlichen körperlichen Merkmalen geboren wurden und nicht an Geschlechtswechsler)

Aktuelles:

29.07.2008

Dass das im Transsexuellengesetz verankerte Gutachterverfahren gegen Menschenrechte verstösst, ist nun auch im Rahmen der CEDAW-Alternativberichterstellung bei der UN in New York zum Thema geworden. CEDAW ist das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, das auch von der Bundesrepublik Deutschland unterschrieben wurde. Vor einem Teil eines Komitees, welchem insgesamt 23 unabhängige internationale Expertinnen angehören, konnte auf die Problematiken hingewiesen werden, die sich aus der Logik rund um den paradoxen und zur Diskriminierung einladenden Begriff "Geschlechtsidentitätsstörung" hingewiesen werden, insbesondere dann, wenn dieser im Rahmen einer rechtlichen Anerkennung transsexueller Menschen indirekt Teil eines Gesetzes - in Deutschland eben dem Transsexuellengesetz - ist.

Der Alternativbericht kann auch auf der Seite des OHCHR, Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights abgerufen werden.

Hier ist der Link dazu: Klick

Aus dem Bericht ergibt sich eine konkrete Forderung an den deutschen Gesetzgeber: Dem Respektieren der geschlechtlichen Identität transsexueller Menschen bereits während des medizinischen Verfahrens und einer Abschaffung des sogenannten "Gutachterverfahrens" für die personenstandsrechtliche Anerkennung transsexueller Menschen. Die bisherige Rechtspraxis das rechtliche Geschlecht eines Menschen (durch Gutachter) fremd zu bestimmen, widerspricht laut Alternativbericht dem Abkommen CEDAW.

Die Hauptforderung der transsexuellen Frauen, die sich in New York an den Gesprächen beteiligt haben, ist, eine rechtliche Lösung zu finden, in welcher transsexuelle Menschen die Möglichkeit haben, durch einen einfachen Verwaltungsakt ihren Personenstand ändern zu lassen um so nicht auf die Probleme zu stossen, die in dem Alternativbericht angesprochen werden. Dazu gehören rechtliche Unklarheiten im beruflichen Umfeld, Unsicherheiten im Konktakt mit Staatsbeamten, Schwierigkeiten im Umgang mit Beteiligten aus dem Gesundheitswesen (Ärzte und Krankenkassen) und die aus der Nichtanerkennung folgende Diskriminierung in Medien und Gesellschaft.

Zusätzliche Kritik richtet sich zudem an den Theorien der deutschen Psychoanalyse (u.a. Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung), die bis dato nicht bereit war, diese Problematiken im Sinne der betroffenen transsexuellen Menschen zu lösen und meint es gäbe so etwas wie eine "Geschlechtsidentitätsstörung", basierend auf der Annahme ein transsexueller Mensch wäre dann identitätsgestört, wenn er sich nicht so verhalte und nicht so fühle wie seine körperlich sichtbaren Merkmale wie etwa Penis oder Vagina. Dass die Erfindung "Geschlechtsidentitätsstörung", die bislang noch nicht einmal in ihrer Existenz überprüft wurde, in sich so paradox ist, wie menschenverachtend, wird ebenso in dem nun bei der UN vorgestellten Alternativbericht angesprochen. Damit wird klar gegen die deutsche Psychoanalyse Stellung bezogen.

Link zur OHCHR-CEDAW-Seite:

http://www2.ohchr.org/english/bodies/cedaw/cedaws43.htm

Deutsche Parteien wurden bereits über den CEDAW-Alternativbericht in Kenntnis gesetzt. Folgende Mitglieder des Bundestages haben den Bericht per Mail erhalten und wurden um eine Stellungnahme zum Thema gebeten:

Abg. Helmut Brandt [CDU/CSU]
Abg. Gabriele Fograscher [SPD]
Abg. Gisela Piltz [FDP]
Abg. Ulla Jelpke [DIE LINKE.]
Abg. Irmingard Schewe-Gerigk, Silke Stokar von Neuforn [B90/GRUENE]

Alle Stellungnahmen, die eintreffen, werden hier an diesem Ort eingefügt:

Stand: Bisher keine Stellungnahmen.

Der Film zur NYC-Delegation: Download (flv) (Beitrag: 10 Minuten Länge)

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 1
[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2
[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

 
Echte Transsexualität ist eine Geschlechtskörperstörung, eine Abweichung des Geschlechtskörpers vom angeborenen Geschlecht (und damit wie jede andere körperliche Störung anzusehen).

 
 
(C) 2008 Menschenrecht und Transsexualität
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